ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN MIT KUNDENINFORMATIONEN DER MIKU GmbH
1. Geltungsbereich
2. Vertragsschluss
3. Widerrufsrecht
4. Preise und Zahlungsbedingungen
5. Liefer- und Versandbedingungen
6. Eigentumsvorbehalt
7. Mängelhaftung
8. Anwendbares Recht
9. Gerichtsstand
10. Informationen zur Online-Streitbeilegung
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der "MIKU GmbH" (nachfolgend "Verkäufer"), gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend "Kunde") mit dem Verkäufer hinsichtlich der vom Verkäufer in seinem Online-Shop dargestellten Waren abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Vertragsschluss
2.1 Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Produktdarstellungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
2.2 Der Kunde kann das Angebot über das in den Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Ferner kann der Kunde das Angebot auch telefonisch, per Fax, per E-Mail oder postalisch gegenüber dem Verkäufer abgeben.
2.3 Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Werktagen annehmen,
- indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
- indem er dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder
- indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Werktages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
2.4 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Verkäufers wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Verkäufer erfolgt nicht. Sofern der Kunde vor Absendung seiner Bestellung ein Nutzerkonto im Online-Shop des Verkäufers eingerichtet hat, werden die Bestelldaten auf der Website des Verkäufers archiviert und können vom Kunden über dessen passwortgeschütztes Nutzerkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden.
2.5 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Verkäufers kann der Kunde mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde vor verbindlicher Abgabe der Bestellung im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor verbindlicher Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden.
2.6 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
2.7 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten Mails zugestellt werden können.
3. Widerrufsrecht
3.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
3.2 Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Verkäufers.
3.3 Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verbraucher, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.
4.2 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.
4.3 Dem Kunden stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die im Online-Shop des Verkäufers angegeben werden.
4.4 Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
4.5 Bei Auswahl der Zahlungsart "Amazon" erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Amazon EU S.à.r.l. , 38 Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, unter Geltung der Amazon-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=201909000. Dies setzt u. a. voraus, dass der Kunde ein Amazon-Konto eröffnet bzw. bereits über ein solches Konto verfügt.
4.6 Bei Auswahl der Zahlungsart "Amazon Lastschrift" zieht Amazon den Rechnungsbetrag nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation im Auftrag des Verkäufers vom Bankkonto des Kunden ein. Vorabinformation ("Pre-Notification") ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung, Police, Vertrag) an den Kunden, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Kunde die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat.
4.7 Bei Auswahl der Zahlungsart "Amazon Credit" (Ratenzahlung via Amazon) tritt der Verkäufer seine Zahlungsforderung an Amazon ab. Vor Annahme der Abtretungserklärung des Verkäufers führt Amazon unter Verwendung der übermittelten Kundendaten eine Bonitätsprüfung durch. Der Verkäufer behält sich vor, dem Kunden die Zahlungsart "Amazon Credit" im Falle eines negativen Prüfungsergebnisses zu verweigern. Wird die Zahlungsart "Amazon Credit" von Amazon zugelassen, hat der Kunde den Rechnungsbetrag zu den vom Verkäufer festgelegten Konditionen, die ihm im Online-Shop des Verkäufers mitgeteilt werden, an Amazon zu bezahlen. Er kann in diesem Fall nur an Amazon mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Der Verkäufer bleibt jedoch auch im Falle der Forderungsabtretung zuständig für allgemeine Kundenanfragen z. B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung, Retouren, Reklamationen, Widerrufserklärungen und -zusendungen oder Gutschriften.
4.8 Bei Auswahl der Zahlungsart "Amazon Rechnung" tritt der Verkäufer seine Zahlungsforderung an Amazon ab. Vor Annahme der Abtretungserklärung des Verkäufers führt Amazon unter Verwendung der übermittelten Kundendaten eine Bonitätsprüfung durch. Der Verkäufer behält sich vor, dem Kunden die Zahlungsart "Amazon Rechnung" im Falle eines negativen Prüfungsergebnisses zu verweigern. Wird die Zahlungsart "Amazon Rechnung" von Amazon zugelassen, hat der Kunde den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Ware an Amazon zu bezahlen, sofern ihm von Amazon kein anderes Zahlungsziel vorgegeben wird. Er kann in diesem Fall nur an Amazon mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Der Verkäufer bleibt jedoch auch im Falle der Forderungsabtretung zuständig für allgemeine Kundenanfragen z. B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung, Retouren, Reklamationen, Widerrufserklärungen und -zusendungen oder Gutschriften. Ergänzend gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen für die Nutzung des Rechnungskaufs von Amazon, einsehbar unter https://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=201909000.
4.9 Bei Auswahl der Zahlungsart "SOFORT" erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister SOFORT GmbH, Theresienhöhe 12, 80339 München (im Folgenden "SOFORT"). Um den Rechnungsbetrag über "SOFORT" bezahlen zu können, muss der Kunde über ein für die Teilnahme an "SOFORT" frei geschaltetes Online-Banking-Konto mit PIN/TAN-Verfahren verfügen, sich beim Zahlungsvorgang entsprechend legitimieren und die Zahlungsanweisung gegenüber "SOFORT" bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar danach von "SOFORT" durchgeführt und das Bankkonto des Kunden belastet. Nähere Informationen zur Zahlungsart "SOFORT" kann der Kunde im Internet unter https://www.klarna.com/sofort/ abrufen.
5. Liefer- und Versandbedingungen
5.1 Die Lieferung von Waren erfolgt regelmäßig auf dem Versandwege und an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Bei der Abwicklung der Transaktion, ist die in der Kaufabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich. Abweichend hiervon ist bei Auswahl der Zahlungsart Amazon die vom Kunden zum Zeitpunkt der Bezahlung bei Amazon hinterlegte Lieferanschrift maßgeblich.
5.2 Bei Waren, die per Spedition geliefert werden, erfolgt die Lieferung "frei Bordsteinkante", also bis zu der der Lieferadresse nächst gelegenen öffentlichen Bordsteinkante, sofern sich aus den Versandinformationen im Online-Shop des Verkäufers nichts anderes ergibt und sofern nichts anderes vereinbart ist.
5.3 Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Verkäufer zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Verkäufer ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte. Ferner gilt dies im Hinblick auf die Kosten für die Hinsendung nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt. Für die Rücksendekosten gilt bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts durch den Kunden die in der Widerrufsbelehrung des Verkäufers hierzu getroffene Regelung.
5.4 Bei Selbstabholung informiert der Verkäufer den Kunden zunächst per E-Mail darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereit steht. Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Kunde die Ware nach Absprache mit dem Verkäufer am Sitz des Verkäufers abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.
6. Eigentumsvorbehalt
Tritt der Verkäufer in Vorleistung, behält er sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
7. Mängelhaftung
7.1 Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.
7.2 Der Kunde wird gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.
8. Anwendbares Recht
8.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
8.2 Ferner gilt diese Rechtswahl im Hinblick auf das gesetzliche Widerrufsrecht nicht bei Verbrauchern, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.
9. Gerichtsstand
Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
10. Informationen zur Online-Streitbeilegung
Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Allgemeine Einkaufsbedingungen
der MIKU GmbH, Akazienweg 18, 58256 Ennepetal
1. Geltungsbereich
(1) Für unsere Bestellungen gelten ausschließlich die nachstehenden Einkaufsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Lieferers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Lieferers die Lieferung vorbehaltlos annehmen. Ist der Lieferer mit vorstehender Handhabung nicht einverstanden, so hat er hierauf sofort schriftlich hinzuweisen. Wir behalten uns für diesen Fall vor, die Bestellung nicht weiter aufrechtzuerhalten; Ansprüche irgendwelcher Art uns gegenüber können daraus nicht hergeleitet werden.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Lieferer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
(3) Unsere Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.
(4) Unsere Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Lieferer.
2. Vertragsschluss
(1) Der Lieferer hat die Annahme unserer Bestellung binnen einer Frist von einer Woche schriftlich zu bestätigen. Anderenfalls sind wir nicht verpflichtet, unsere Bestellung weiter aufrechtzuerhalten. Die Auftragsbestätigung muss enthalten: Die Beschreibung der Sache, die Stückzahl, den Preis, die Mehrwertsteuer, Rabatte und Skonti sowie den verbindlichen Liefertermin.
(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind ausschließlich für die Fertigung auf Grund unserer Bestellung zu verwenden; nach Abwicklung der Bestellung sind sie uns unaufgefordert zurückzugeben. Dritten gegenüber sind sie geheim zu halten; insoweit gilt ergänzend die Regelung von § 12 Abs. (4).
3. Ausführung
Die Lieferung muss die vereinbarten Beschaffenheiten aufweisen. Umfang und Ausführung der Lieferung müssen dem Inhalt und den Bedingungen unserer Bestellung entsprechen. Jede gelieferte Ware muss verpackt sein. Etwaige Abweichungen von unseren Vorgaben werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns schriftlich genehmigt worden sind. Teillieferungen sind nur zulässig, wenn sie zuvor ausdrücklich vereinbart werden.
4. Leistung und Lieferung
(1) Die angegebenen Liefertermine müssen pünktlich eingehalten werden. Sie dürfen weder unterschritten noch überschritten werden.
(2) Von allen eintretenden oder erkennbar werdenden Umständen, welche die Einhaltung der Lieferfristen beeinträchtigen könnten, sind wir unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
(3) Im Falle des Lieferverzuges sind wir berechtigt, pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von 1 % der Auftragssumme pro vollendete Woche zu verlangen, jedoch insgesamt nicht mehr als 10 % der Auftragssumme; weitergehende gesetzliche Ansprüche (Rücktritt und Schadensersatz statt der Leistung) bleiben vorbehalten. Dem Lieferer steht das Recht zu, uns nachzuweisen, dass in Folge des Verzuges gar kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
(4) Wird der Lieferer an rechtzeitiger oder vollständiger Lieferung durch höhere Gewalt gehindert, können wir nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten.
(5) Wir sind jederzeit berechtigt, die von uns benannten Liefertermine zu ändern, wenn der Lieferer nicht binnen einer Woche nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht und die Gründe der Unzumutbarkeit darlegt. Etwaige Auswirkungen aufgrund des Änderungsvorbehaltes sind angemessen einvernehmlich zu regeln.
5. Versendung
(1) Die Lieferung hat für Rechnung und Gefahr des Lieferers an die von uns angegebene Stelle frei von allen Nebenkosten zu erfolgen. Der Frachtführer wird vor jedem Transport von uns benannt. Wenn wir keine besonderen Bestimmungen treffen, ist jeweils die geeigneteste und billigste Versandart zu wählen.
(2) Für jede Sendung ist uns ein Lieferschein zuzustellen, bei Bahnsendungen die richtige Anschrift zu beachten. Kosten, die durch Nichtbeachtung dieser Bestimmungen entstehen, können wir von dem jeweiligen Rechnungsbetrag absetzen, sofern der Lieferer nicht nachweist, dass er die Entstehung dieser Kosten nicht zu vertreten hat.
6. Preis
(1) Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend. Soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist, gelten sämtliche Preise frei Bestimmungsort, den wir angegeben haben, einschließlich Verpackung.
(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten.
7. Rechnungen und Zahlung
(1) Rechnungen sind gleichzeitig mit der Warenlieferung und unter Angabe der Bestellnummer sowie des Bestelldatums in dreifacher Ausfertigung einzureichen.
(2) Die Zahlung erfolgt, wenn nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist, entweder nach 14 Tagen mit 3% Skonto oder nach 90 Tagen netto, jeweils gerechnet ab Lieferung und Rechnungserhalt.
8. Abtretung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
(1) Die Abtretung oder Verpfändung von Forderungen gegen uns an einen Dritten ist ausgeschlossen.
(2) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns in gesetzlichem Umfang zu.
(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Lieferer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
9. Gewährleistung
(1) Die gelieferten Sachen müssen mangelfrei sein sowie in Güte und Beschaffenheit unseren Vorschriften entsprechen.
(2) Wir sind verpflichtet, die Ware innerhalb angemessener Frist auf etwaige Qualitäts- und Quantitätsabweichungen zu prüfen; die Rüge ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen, gerechnet ab Wareneingang oder bei versteckten Mängeln ab Entdeckung, beim Lieferer eingeht.
(3) Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen uns ungekürzt zu; in jedem Fall sind wir berechtigt, vom Lieferer nach unserer Wahl Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen Sache zu verlangen. Das Recht auf Schadensersatz, insbesondere das auf Recht auf Schadensersatz statt der Leistung bleibt ausdrücklich vorbehalten.
(4) Wir sind berechtigt, auf Kosten des Lieferers die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen, wenn Gefahr in Verzug ist oder besondere Eilbedürftigkeit besteht.
(5) Die Verjährungsfrist beträgt 36 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
10. Produkthaftung, Freistellung und Haftpflichtversicherungsschutz
(1) Soweit der Lieferer für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, uns insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.
(2) Im Rahmen seiner Haftung für Schadensfälle im Sinn von Abs. (1) ist der Lieferer auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen gemäß §§ 683, 670 BGB oder gemäß §§ 830, 840, 426 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von uns durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen werden wir den Lieferer – soweit möglich und zumutbar – unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Unberührt bleiben sonstige gesetzliche Ansprüche.
(3) Der Lieferer verpflichtet sich, eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von Euro 2,5 Mio. pro Personenschaden / Sachschaden – pauschal – zu unterhalten und nachzuweisen; stehen uns weitergehende Schadensersatzansprüche zu, so bleiben diese unberührt.
11. Schutzrechte
(1) Der Lieferer steht dafür ein, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung keine Rechte Dritter innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verletzt werden.
(2) Werden wir von einem Dritten dieserhalb in Anspruch genommen, so ist der Lieferer verpflichtet, uns auf erstes schriftliches Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen; wir sind nicht berechtigt, mit dem Dritten – ohne Zustimmung des Lieferers – irgendwelche Vereinbarungen zu treffen, insbesondere einen Vergleich abzuschließen.
(3) Die Freistellungspflicht des Lieferers bezieht sich auf alle Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendigerweise erwachsen.
(4) Die Verjährungsfrist beträgt zehn Jahre, gerechnet ab Vertragsschluss.
12. Eigentumsvorbehalt, Beistellung, Werkzeuge und Geheimhaltung
(1) Sofern wir Teile beim Lieferer beistellen, behalten wir uns hieran das Eigentum vor. Verarbeitung oder Umbildung durch den Lieferer werden für uns vorgenommen. Wird unsere Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Sache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
(2) Wird die von uns beigestellte Sache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Lieferers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Lieferer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt; der Lieferer verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns.
(3) An Werkzeugen behalten wir uns das Eigentum vor; der Lieferer ist verpflichtet, die Werkzeuge ausschließlich für die Herstellung der von uns bestellten Waren einzusetzen. Der Lieferer ist verpflichtet, die uns gehörenden Werkzeuge zum Neuwert auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden zu versichern. Gleichzeitig tritt der Lieferer uns schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Lieferer ist verpflichtet, an unseren Werkzeugen etwa erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen. Etwaige Störfälle hat er uns sofort anzuzeigen; unterlässt er dies schuldhaft, so bleiben Schadensersatzansprüche unberührt.
(4) Der Lieferer ist verpflichtet, alle erhaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen und Informationen strikt geheim zu halten. Dritten dürfen sie nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung offengelegt werden. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung dieses Vertrages; sie erlischt, wenn und soweit das in den überlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen enthaltene Fertigungswissen allgemein bekannt geworden ist.
(5) Soweit die uns gemäß Abs. (1) und/oder Abs. (2) zustehenden Sicherungsrechte den Einkaufspreis aller unserer noch nicht bezahlten Vorbehaltswaren um mehr als 10% übersteigen, sind wir auf Verlangen des Lieferers zur Freigabe der Sicherungsrechte nach unserer Wahl verpflichtet.
13. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der Vorschriften über den internationalen Warenkauf (CISG) und des deutschen internationalen Privatrechts werden ausdrücklich ausgeschlossen.
(2) Sofern sich aus der Bestellung nichts Anderes ergibt, ist Erfüllungsort unser Geschäftssitz; dies gilt auch für Scheck- und Wechselverbindlichkeiten. Sofern der Lieferer Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; entsprechendes gilt, wenn der Lieferer seinen allgemeinen Gerichtsstand im Ausland hat oder nach Vertragsabschluss in das Ausland verlegt oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung unauffindbar ist. Wir sind jedoch berechtigt, den Lieferer auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen
der MIKU GmbH, Akazienweg 18, 58256 Ennepetal
für den unternehmerischen Geschäftsverkehr
1. Allgemeines und Geltungsbereich
(1) Wir verkaufen und liefern ausschließlich zu unseren nachstehenden Verkaufsbedingungen. Anders lautende Bedingungen, insbesondere solche in Bestellungen oder auf Bestellformularen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
(3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.
(4) Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer.
2. Angebote und Vertragsschluß
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und insbesondere für spätere Nachbestellungen unverbindlich.
(2) Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen.
(3) Für den Fall, daß wir ein kongruentes Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer abschließen und die Nichtlieferung von uns nicht zu vertreten ist, erfolgt der Vertragsschluß unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer. Der Käufer wird über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich informiert; die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
(4) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Käufer unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
3. Preise
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise "ab Werk", ausschließlich Verpackung. Transport- und alle sonstigen Verpackungen werden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.
(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) Für den Fall von Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen nach Vertragsschluß, insbesondere aufgrund Änderung von Rohmaterial- oder Hilfsstoffpreisen, von Löhnen und Gehältern, von Frachten und öffentlichen Abgaben, behalten wir uns vor, eine entsprechende Preisanpassung vorzunehmen.
4. Verpackung und Versand
(1) Transport- und sonstige Verpackungen werden nicht zurückgenommen. Der Käufer ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab Werk" vereinbart.
(3) Versicherungen jeglicher Art erfolgen durch uns nicht. Kosten für Express- oder Eilfracht gehen zu Lasten des Empfängers.
5. Lieferzeiten
(1) Lieferzeiten sind von uns unverbindlich und annähernd angegeben. Sie werden von uns nach bestem Ermessen erklärt in dem Bestreben, uns möglichst den Wünschen des Käufers anzupassen.
(2) Der Beginn einer von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Bei Verkäufen auf Abruf müssen die einzelnen Teillieferungen rechtzeitig mit genauen Versandinstruktionen vom Käufer abgeordnet werden. Die Abnahme hat in ungefähr gleichen Mengen und Zeitabständen zu erfolgen. Jede Teillieferung bildet ein Geschäft für sich.
(4) Im Falle von durch uns nicht zu vertretenden Ereignissen wie Streiks und Aussperrungen, Strom- und Wasserausfall, Ausfall von Lieferungen unserer Zulieferanten, Brand, Krieg, Naturereignissen, Eingriffen von hoher Hand, sonstiger höherer Gewalt oder unabwendbarer Ereignisse verlängern sich die angegebenen Lieferzeiten angemessen.
(5) Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Disponiert der Käufer bei Verkäufen auf Abruf Teillieferungen nicht oder nicht rechtzeitig, behalten wir uns das Recht vor, die Ware entweder auf Rechnung des Käufers einzulagern und zu berechnen oder den Vertrag rückgängig zu machen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(6) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (5) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(7) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Käufer berechtigt ist geltend zu machen, daß sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. Ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns jeweils zuzurechnen. In den Fällen dieses Abs. (7) ist, sofern wir nachweisen können, daß der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(8) Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
(9) Weitergehende gesetzliche Ansprüche und Rechte des Käufers bleiben vorbehalten.
(10) Außer im Fall eines Fixgeschäfts im Sinn von § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB oder von § 376 HGB muß uns bei einer Lieferzeitüberschreitung eine angemessene Nachlieferungsfrist gesetzt werden, die mindestens 4 Wochen beträgt.
6. Zahlungen
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
(2) Bei Zahlungsverzug werden außerdem, vor allem aber bei Zahlungseinstellung oder auch schon wesentlicher Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse, sämtliche sonstigen Forderungen unsererseits gegen den Käufer sofort fällig, sofern den Käufer ein Verschulden trifft. In diesen Fällen sind wir berechtigt, Vorkasse für noch nicht ausgeführte Lieferungen zu verlangen und nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrage zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern.
(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
7. Schutzrechte Dritter
(1) Der Käufer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, daß die Herstellung und/oder Lieferung von Gegenständen, soweit wir eine solche gemäß von ihm überlassenen Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen Vorgaben von ihm vornehmen, sowie deren bestimmungsgemäßer Gebrauch Schutzrechte Dritter nicht verletzt.
(2) Werden wir infolge einer schuldhaften Verletzung der Pflicht gemäß Abs. (1) von einem Dritten in Anspruch genommen, hat uns der Käufer auf erstes schriftliches Anfordern von allen Aufwendungen freizustellen, die uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch den Dritten notwendigerweise erwachsen; auf unser Verlangen hat uns der Käufer auf diese Aufwendungen einen angemessenen Vorschuß zu leisten. Die Verjährungsfrist für diese Ansprüche ist 10 Jahre, beginnend mit dem Abschluß des jeweiligen Vertrages.
(3) Werden wir infolge einer schuldhaften Verletzung der Pflicht gemäß Abs. (1) von einem Dritten in Anspruch genommen, sind wir ohne Prüfung der Rechtslage berechtigt, die Herstellung und/oder Lieferung der Gegenstände einzustellen, ohne daß der Käufer insoweit Schadensersatzansprüche gegen uns geltend machen kann.
(4) Auch im Fall einer schuldhaften Verletzung der Pflicht gemäß Abs. (1) wir sind nicht berechtigt, mit dem Dritten – ohne Zustimmung des Käufers – irgendwelche Vereinbarungen zu treffen, insbesondere einen Vergleich abzuschließen.
8. Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muß der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
(4) Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturaendbetrages (einschließlich MWSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter veräußert worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, daß der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(5) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Sache.
(6) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, daß die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, daß der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
(7) Der Käufer tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
(8) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
9. Gewährleistung
(1) Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, daß dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel sind dabei unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Liefersache am Bestimmungsort und vor Verarbeitung beziehungsweise vor Verbrauch schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
(2) Soweit ein Mangel der Liefersache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, daß die Liefersache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Käufer nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz wegen des Mangels beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Weitergehende Schadensersatzpflichten von uns gemäß Abs. (6) bis Abs. (8) bleiben unberührt.
(4) Erhält der Käufer eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
(5) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gilt bei Lieferung „lt. Muster“ das übersandte Muster als dem Durchschnitt der zu liefernden Ware entsprechend. Das Muster unterrichtet den Käufer dabei nur über die ungefähre Beschaffenheit und das Aussehen. „Wie gehabt“ bedeutet, daß die zu liefernde Qualität im Durchschnitt der vorangegangenen Lieferung entspricht. Beanstandungen von Teillieferungen sind ohne Einfluß auf die übrige Abwicklung des Vertrages. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erhält der Käufer Garantien im Rechtssinne durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
(6) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(7) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(8) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(9) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
(10) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
(11) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
10. Gesamthaftung
(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziff. 9 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluß, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
(2) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
(2) Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
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